Hundeführerschein (Sachkundenachweis für Hundehalter)

nach §3 des Nds. Hundegesetzes

>> Das niedersächsische Hundegesetz (NHundG) besagt, dass Hundehalter, die sich nach dem 01.07.2011 einen Hund angeschafft haben oder nicht nachweisen können, dass sie in den letzten zehn Jahren nicht durchgängig zwei Jahre einen Hund steuerlich gemeldet hatten, einen Sachkundenachweis erbringen müssen. <<

Durch die Zertifizierung der Tierärztekammer Niedersachsen bin ich berechtigt die Sachkunde zu prüfen. Der Sachkundenachweis wird umgangssprachlich auch oft Hundeführerschein genannt. Die Sachkundeprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

THEORETISCHE PRÜFUNG

Der theoretische Teil umfasst 30 bzw. 36 Prüfungsfragen, bei denen die richtige Antwort aus vier Möglichkeiten angekreuzt werden muss. Für die Lösung dieses Prüfungsteils ist eine Zeit von 45 Minuten vorgegeben. Die Fragen umfassen folgende Themenbereiche:
  • Hund und Recht
  • Ausdrucksverhalten
  • Hund und Mensch in der Öffentlichkeit
  • Lernverhalten
  • Hundehaltung, Pflege und Gesundheit
  • Anschaffung und Entwicklung
Wer die Theorieprüfung bestanden hat, ist zum praktischen Teil zugelassen.

PRAKTISCHE PRÜFUNG 

Im praktischen Teil der Prüfung zeigt der Halter, dass er seinen Hund sachkundig in der Öffentlichkeit führen kann. Rücksicht und Sicherheit spielen hier die größte Rolle.
Dieser Teil findet in ablenkungsarmer Umgebung (z. B. Park, Wald oder Hundeplatz) und in öffentlicher Umgebung (z. B. Innenstadt ) statt. Prüfungsdauer etwa 60 Minuten.

Aufgaben der praktischen Prüfung können sein:
  • Hund an lockerer Leine führen
  • Bleiben in SITZ, PLATZ oder STEH
  • Folgen des unangeleinten Hundes in angemessenem Abstand
  • Kommen auf Signal
  • Begrüßung einer fremden Person
  • Hundebegegnung
  • Neutrales Verhalten gegenüber Joggern, Radfahrern, Autos usw.
Ausschlaggebend für das Bestehen der Prüfung ist das sachkundige und vorausschauende Handeln des Hundehalters.
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.